Schätzungskommission, wonach die Immobilienbewertung der Architektur I___________ überrissen sei, sei unbegründet und unfachmännisch. Auf weitere Sachverhaltsdarstellungen, Parteibehauptungen und Begründungen wird – soweit rechtlich von Bedeutung – in den nachfolgenden Erwägungen Bezug genommen. Erwägungen