C. Gegen diesen Entscheid der Schätzungskommission reichte X___________ (Beschwerdeführerin) am 9. Mai 2011 Verwaltungsgerichtsbeschwerde bei der öffentlichrechtlichen Abteilung des Kantonsgerichts ein. Sie begehrte an, den Entscheid der Schätzungskommission aufzuheben, eine Entschädigung in der Höhe von Fr. 54 700.-- zuzusprechen, die Kosten von Entscheid und Verfahren dem Fiskus -3- aufzuerlegen und ihr für dieses Verfahren eine angemessene Parteientschädigung zuzusprechen.