Demgegenüber sind Betreibungen nicht mehr als ein Indiz für eine allfällige problematische wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (vgl. Daniela Lutz, Die fachgerechte Auswertung von Offerten, in Zufferey/Stöckli, aktuelles Vergaberecht 2008, S. 229). Zu Recht verweist die Vergabestelle auf die Lehre, wonach das Vorhandensein von Betreibungen nicht zu einem zwingenden Ausschluss führe (Peter Galli/André Moser/Elisabeth Lang/Evelyne Clerc, a.a.O., N. 299).