aufgeführt, die durch das Zustandekommen des Nachlassvertrages vom 21 September 2000 gegenstandslos geworden seien. Die Vergabestelle legt dar, dass die Zusammenstellung, die bis ins Jahr 2006 zurückgehe, Forderungen enthalte, die teilweise verfallen seien oder gegen deren Betreibung Rechtsvorschlag geltend gemacht worden sei.