4.4.2 In der Ausschreibung hat sich die Vergabestelle das Recht vorbehalten (S. 10), nach Eingang des Angebotes weitere Auskünfte wie beispielweise einen Betreibungsregisterauszug einzuholen. Die Beschwerdeführerin hat der Beschwerde einen Betreibungsauszug bezüglich der Zuschlagsempfängerin beigelegt. Die Zuschlagsempfängerin bestreitet die Korrektheit des Auszuges. Es seien Betreibungen -8-