Zudem hat die Zuschlagsempfängerin bei der Offerteinreichung mit Bestätigungen verschiedener Sozialversicherungseinrichtungen (B3 - B10) nachgewiesen, dass sie mit der Bezahlung der Beiträge und Abgaben für die AHV, IV, EO, ALV, Familienzulagen, Berufsvorsorge, Krankenversicherung, Unfallversicherung in Ordnung ist. Sie hat auch eine Bestätigung über das Bestehen einer Betriebs- und Produkte- Haftpflichtversicherung über 10 Mio. Franken hinterlegt. Weiter hat sich die Zuschlagsempfängerin verpflichtet, nur Unterakkordanten zu beauftragen, welche die gestellten Anforderungen ebenfalls einhalten.