4.4.1 Im vorliegenden Fall hat sich die Zuschlagsempfängerin als nicht in den ständigen Listen eingetragene Anbieterin schriftlich verpflichtet, sämtliche Arbeitsbedingungen des Gesamt- oder des Normalarbeitsvertrags des Kantons Wallis oder beim Fehlen selbiger die im Beruf geltenden Bedingungen sowie die entsprechenden damit übereinstimmenden Sozialleistungen einzuhalten. Zudem hat die Zuschlagsempfängerin bei der Offerteinreichung mit Bestätigungen verschiedener Sozialversicherungseinrichtungen (B3 - B10) nachgewiesen, dass sie mit der Bezahlung der Beiträge und Abgaben für die AHV, IV, EO, ALV, Familienzulagen, Berufsvorsorge, Krankenversicherung, Unfallversicherung in Ordnung ist.