Entscheid der BRK 2006-11 vom 22. August 2006 E. 5b). Angesichts des Projekt, wonach Gegenstand der Ausschreibung die Baumeisterarbeiten für den Abbruch und den Neubau der Stützmauer sind, kann nicht die Rede davon sein, dass die verlangten Unterlagen nicht in einem direkten Bezug zu den Leistungen stehen, die zu erbringen sind, und weitere Dokumente nicht notwendig waren.