4. Die Beschwerdeführerin macht geltend, die Zuschlagsempfängerin hätte, gestützt auf Art. 23 VöB, wegen Fehlens der erforderlichen Ausweise vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden müssen. Mit Hinweis „auf die unmissverständlichen Angaben im Betreibungsregisterauszug“ sei davon auszugehen, „dass die Angaben, wenn nicht falsch, so zumindest ungenügend waren“. 4.1 Im Submissionsverfahren wird zwischen Eignungs- und Zuschlagskriterien unterschieden. Eignungskriterien umschreiben die Anforderungen, welche an die -5-