ebenso die Forderung der Stockwerkeigentümergemeinschaft, ab 19.00 Uhr ständig einen Türsteher vor dem Lokal zu positionieren. Der Staatsrat erwog ferner, dass der erdgeschossige Aussenbereich im Zeitpunkt des Staatsratsentscheids vom 20. September 2006 nicht Gegenstand des Baugesuchs gebildet und die Gemeinde im laufenden Verfahren keine Ausdehnung der Betriebsbewilligung für den Aussenbereich (Gartenterrasse) gestattet habe.