Darin wies er unter anderem die Einsprache der Stockwerkeigentümergemeinschaft «Y.» ab. In seinem Entscheid hielt der Gemeinderat fest, dass die vom Staatsrat in seinem Entscheid vom 20. September 2006 verlangten Bedingungen ausnahmslos eingehalten werden müssten, so RVJ / ZWR 2012 73 seien unter anderem die Bewirtung und Beschallung auf der Dachterrasse um 19.00 Uhr zu beenden. Die ordentlichen Öffnungszeiten legte er von 08.00 - 24.00 Uhr fest.