Verwaltungsgerichtsbeschwerde (kantonale) – Vorsorgliche Massnahmen dienen einzig dem Schutz von Interessen innerhalb des Streitgegenstands, weshalb im Rahmen einer neuen Betriebsbewilligungserteilung eine vorläufige Schliessung des Betriebs, der sich auf eine davon unabhängige gültige Betriebsbewilligung stützt, nicht möglich ist (E. 2). – Fehlende Beschwerdelegitimation mangels praktischem Interesse, wenn zum einen die Rechtsbegehren nicht über den angefochtenen Entscheid hinausgehen und zum anderen lediglich eine rechtstheoretische Korrektur des Dispositivs verlangt wird (E. 3 und 4). Ref. CH : Ref. VS : Art. 28a VVRG, Art. 7 GBBK, Art. 44 VVRG, Art.