Die Variante „EVVA“ der Beschwerdeführerin mit dem Badge ohne Batterie und dem unbegrenzten Lebenszyklus, der „Intelligenz“ und dem Ereignisspeicher im Zylinder haben Einfluss auf den Preis und die Kalkulationen. Mit den Vorbehalten erklärt der Anbieter, dass auf den allfälligen Vertrag der Parteien nicht die in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Bedingungen, sondern seine entsprechend geänderten Vorschläge zur Anwendung kommen sollen (Galli/Moser/Lang/ Clerc, a.a.O., Rz. 287). Die Variante kann der Beschwerdeführerin preisliche Vorteile verschaffen. Eine Vergleichbarkeit der Angebote ist deshalb nicht mehr möglich.