Die Vergabestelle beantragte am 29. Dezember 2011 die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Gleichzeitig hinterlegte sie die Akten mit einem Beilagenverzeichnis. Das von der Beschwerdeführerin offerierte System „batteriegeschützte Schliesszylinder mit Intelligenz im Zylinder statt im Schlüssel“ -3- entspreche nicht der Ausschreibung. Beim ausgeschriebenen System solle die Zutrittsberechtigung auf dem Schlüssel programmiert werden können.