C. Die Zuschlagsempfängerin beantragte am 28. Dezember 2011 die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde. Das Produkt „Ikon Verso Cliq“ habe einen eigenen Energieträger im Schlüssel, welcher das Schliesssystem mit Strom versorge. Das von der Beschwerdeführerin angebotene System „EVVA Salto“ entspreche nicht der Ausschreibung, weshalb es zu Recht vom Verfahren ausgeschlossen worden sei.