B. Die Firma X___________ (Beschwerdeführerin) reichte am 6. Dezember 2011 (Datum des Poststempels) beim Kantonsgericht gegen die Vergabe eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde ein und beantragte, dass im Sinne ihrer Argumentation „der Zuschlag neu qualifiziert“ werde. Sie machte geltend, es sei das Produkt „Ikon Verso Cliq“ ausgeschrieben worden, wobei sie eine Variante eingereicht habe. Es sei der Entscheid zu erläutern, warum nicht das günstigste Angebot berücksichtigt worden sei. Die Unternehmerqualität wird mit einer beigelegten Referenzliste dargetan.