Aufgrund der Akten und der Ausführungen in der Beschwerde ist nicht ersichtlich, inwiefern die Einhaltung der ursprünglich bewilligten Gebäudehöhe eine architektonisch nachteiligere Lösung erzwungen hätte. Namentlich im Hinblick auf die überdurchschnittliche Raumhöhe und der Möglichkeit der Isolation zwischen den Dachsparren wäre eine Einhaltung der bewilligten Gebäudehöhe ohne weiteres -8-