5.2 Gemäss den Ausführungen der Vorinstanz hätte - als während den Bauarbeiten erkannt worden ist, dass die Fassade erhöht werden muss - die Baute noch so umgeplant werden können, dass die Fassadenhöhe des ursprünglich erstellten Ökonomiegebäudes ohne Mehraufwand hätte eingehalten werden können (E. 3.4). So hätte die Isolation statt auf dem Dach zwischen den Dachsparren angebracht werden können, was eine zumutbare Massnahme gewesen wäre. Es sei irrelevant, dass die Aufdämmung bereits rechtskräftig bewilligt worden sei. Der Heimatschutz begrüsse die Dünnwandigkeit der Dachkonstruktion.