Ebenfalls mit Schreiben vom 10. Januar 2012 legte die Gemeinde dar, dass nach ihrer Ansicht die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung erfüllt seien. Es wurden keine weiteren Stellungnahmen eingereicht. Weitere Sachverhaltsdarstellungen, Parteibehauptungen sowie Begründungen sind, soweit rechtlich von Bedeutung, in den nachfolgenden Erwägungen aufgeführt. -5- Erwägungen