Mit Beschwerdeantwort vom 29. November 2011 beantragte Y___________ (Nachbar, Beschwerdegegner) die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung des Staatsratsentscheides. Da er während des Dachaufbaus interveniert habe, wäre es damals schon möglich gewesen, ohne grossen Aufwand die Bauhöhe einzuhalten. Der Beschwerdeführer habe aber weitergebaut. Der Heimatschutz unterstütze die Isolation zwischen den Dachsparren auch. Die Stellungnahme des Raumplaners sei auf der Grundlage lückenhafter Informationen verfasst worden.