Zur Begründung führte er im Wesentlichen aus, durch die minime Erhöhung des Gebäudes würden weder Licht und Aussicht stark beeinträchtigt noch die Wohnqualität vermindert und der Blick auf die Kirche und das Breithorn verschlossen. Die Mehrhöhe von ca. 23 cm sei konstruktiv bedingt und hänge mit der rechtskräftig bewilligten Dachisolation zusammen. Zudem sei der Raumplaner J___________ in seinem von der Gemeinde eingeholten Bericht zum Schluss gekommen, dass die Ausnahmebewilligung aufgrund des Ortsbildschutzes, der konstruktivbedingten Gebäudeerhöhung, der energieeffizienten Bauweise sowie des öffentlichen Interesses gerechtfertigt sei.