Dessen ungeachtet kam es dann beim Stallumbau zu einer Erhöhung des Gebäudes, so dass der Eigentümer der Nachbarparzelle Nr. I___________, Y___________, am 26. August 2009 bei der Gemeinde eine Einsprache einreichte und geltend machte, die Bauhöhe werde nicht eingehalten (Beleg 8 Akten der Gemeinde). Die Gemeinde erliess am 27. August 2009 eine Arbeitseinstellungsverfügung bis zum Entscheid über ein Abänderungsgesuch.