_ am 25. Mai 2009 die Baubewilligung zum Stallumbau und zur Verbindung der beiden bestehenden Gebäude auf den vorgenannten Parzellen. Die Gemeinde erteilte die Bewilligung mit Auflagen (Beleg 7 Akten der Gemeinde) und eine Erhöhung des bestehenden Ökonomiegebäudes auf der Parzelle Nr. C___________ war nicht vorgesehen. Dessen ungeachtet kam es dann beim Stallumbau zu einer Erhöhung des Gebäudes, so dass der Eigentümer der Nachbarparzelle Nr. I___________, Y___________, am 26. August 2009 bei der Gemeinde eine Einsprache einreichte und geltend machte, die Bauhöhe werde nicht eingehalten (Beleg 8 Akten der Gemeinde).