A. X___________ ist seit 2008 Eigentümer der Parzelle Nr. C___________ und der Stockwerkeigentumsanteile Nrn. D___________ und E___________ der Parzelle Nr. F___________, alle Plan Nr. G___________, am Orte genannt „H___________“, in der Gemeinde Z___________ (Gemeinde). Die Parzellen befinden sich gemäss Bau- und Zonenreglement der Gemeinde (BZR, angenommen in der Urversammlung vom 25. November 2005 und vom Staatsrat homologiert am 30. April 2008) in der Dorfzone D. Gestützt auf die hinterlegten Pläne erteilte die Gemeinde X___________ am 25. Mai 2009 die Baubewilligung zum Stallumbau und zur Verbindung der beiden bestehenden Gebäude auf den vorgenannten Parzellen.