Das Bundesgericht musste diese Frage bereits klären und hat dazu explizit festgehalten, dass eine eingehende schriftliche Anhörung im Nachgang an einen Kündigungsbeschluss den Gehörsanspruch des Entlassenen nicht zu wahren vermag (Urteil des Bundesgerichts 1C_103/2007 E. 5.3). 13.3 Der Vollständigkeit halber ist festzuhalten, dass im öffentlichen Dienstrecht auch relativ informelle Äusserungsgelegenheiten vor der Kündigung dem verfassungsrechtlichen Gehörsanspruch zu genügen vermögen, sofern dem Betroffenen klar war, dass er mit einer solchen Massnahme zu rechnen hatte (Urteil des Bundesgerichts 1C_103/2007 vom 7. Dezember 2007 E. 5.3; 2P.275/2005 vom 01. März 2006 E. 2.1;