RVJ / ZVR 2013 59 Beamtenrecht Fonction publique KGE A1 11 220 vom 9. November 2012 Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs vor Erlass einer Entlassungsverfügung - Der Anspruch auf rechtliches Gehör besagt unter anderem, dass die Behörde den Angestellten, den sie zu entlassen gedenkt, anzuhören hat. Dabei hat die Behörde dem Angestellten das rechtliche Gehör vor Erlass (und nicht erst vor der Eröffnung) der Entlassungsverfügung zu gewähren (E. 13). Ref. CH: Art. 29 BV Ref. VS: Art. 19 VVRG