Sodann ist kein eindeutiges öffentliches Interesse an der nachträglichen Rückwirkung erkennbar. Wie in der Beschwerdeschrift vorgetragen, schrieb einerseits die Gemeinde R. für die Schuljahre 2007/2008, 2008/2009 und 2009/ 2010 jeweils dem DEKS, dass sie auf Grund der Verfügung vom 4. Juli 2006 und ohne „Gegenbericht“ davon ausgehe, dass ihr für die Kinder des Plateaus R. Ost, welche das Schulzentrum in M. besuchten, keine Kosten entstehen dürften. Anderseits hat die Gemeinde M. 80 RVJ / ZWR 2014