Ein weiterer Unterschied liegt im Backen des Roggenbrots. Während das BIO-Roggenbrot der Beschwerdegegner im Holzofen gebacken werden soll, findet der Backvorgang beim AOC-Roggenbrot der Beschwerdeführer in Etageofen statt. Auch an diesen Backvorgang werden gemäss Art. 10 Pflichtenheft „Walliser Roggenbrot“ hohe Anforderungen gestellt. Ob allenfalls deswegen im Endprodukt überhaupt Unterschiede feststellbar sein werden, kann offen bleiben, weil diese rein geschmacklicher Art wären und auf die Qualität des Roggenbrots keinen Einfluss nehmen würden. Das Gesagte gilt auch für die Getreidezusammensetzung beider Roggenbrote.