6. Während mit dem Projekt „L___________“ ein Bio-Roggenbrot aus Bio-Roggen und andere Roggenprodukte hergestellt werden sollen, wird das von den bestehenden Betrieben der Beschwerdeführer zum Verkauf angebotene Walliser AOC-Roggenbrot aus Extenso-Roggen und maximal 10% Weizen produziert. Zwischen diesen beiden Roggen bestehen in Bezug auf den Getreideanbau und die Verarbeitung Unterschiede, auf die nachfolgend näher eingegangen wird. 6.1 Gemäss Art. 5 Abs. 2 des vom Bundesamt für Landwirtschaft BLW erstellten Pflichtenhefts „Walliser Roggenbrot“ muss das Getreide „… nach einer umweltfreundlichen Methode produziert werden (ökologischer Leistungsnachweis und Extenso- bzw. Bio-Normen).