a VVRG zur Beschwerdeführung legitimiert sind. Auf die form- und fristgerecht eingereichten Beschwerden ist somit einzutreten (Art. 80 Abs. 1 lit. b und c, i.V.m. 46 und 48 VVRG). Dem Y___________ und der Z___________ (Beschwerdegegner) kommt ebenfalls Parteistellung zu.