E. In mehreren Schriftenwechseln konnten die Parteien ihre Anliegen vorbringen und Rechtsbegehren stellen. Auf diese und weitere Sachverhaltsdarstellungen, Parteibehauptungen sowie Begründungen wird, soweit rechtlich von Bedeutung, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. Der Y___________ hat sich nicht vernehmen lassen. Der Staatsrat und die Z___________ beantragten die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerden, Letztere zudem eine angemessene Parteientschädigung. Erwägungen