__ rechtskräftig verfügt sind und die zuständige kantonale Behörde die entsprechende Bewilligung erteilt hat. b. Die Annahme der Subventionen verpflichtet zur Einhaltung der Bedingungen, zur Nutzung und Bewirtschaftung, zum Unterhalt des Werkes sowie zur Rückerstattung der Subventionen bei Zweckentfremdung oder Vernachlässigung der Bewirtschaftung und des Unterhaltes während 20 Jahren, gerechnet ab dem Datum der Schlusszahlung der Bundessubventionen. c. Die Arbeiten stehen unter der Oberaufsicht der Dienststelle für Landwirtschaft – Amt für Strukturverbesserungen.