Diese Menge kann um maximal 20 Tonnen angehoben werden auf insgesamt 50 Tonnen pro Jahr, wenn die fünf Vertragspartner, mit denen bereits Liefer-Vorverträge abgeschlossen wurden, bereit sind, ihre Bio-Roggenproduktion um diese Menge zu erhöhen. Eine zusätzliche Erhöhung der Produktionsmenge kann auch künftig nur mit Bio-Roggen erfolgen, der auf Flächen angebaut wird, auf denen bisher kein AOC-Roggen produziert wurde. c. Mit Ausnahme von M___________ werden keine neuen Verkaufslokalitäten in der Region eröffnet und geführt.