{"Signatur": "VS_BZG_999", "Spider": "VS_Gerichte", "Datum": "2012-07-04", "PDF": {"Datei": "VS_Gerichte/VS_BZG_999_A1-11-186_2012-07-04.pdf", "URL": "https://api-justsearche.vs.ch/api/documents/4ab46398986e9f5ec4247f45ae9dc4b5/file/", "Checksum": "9e86e85e97819699acb4d93328b7cfa9"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["A1 11 186"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wallis Sonstiges Gericht Sonstige Kammer 04.07.2012 A1 11 186"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Valais Autre tribunal Autre chambre 04.07.2012 A1 11 186"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Vallese Altro tribunale Altro camera 04.07.2012 A1 11 186"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wallis Sonstiges Gericht Sonstige Kammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Valais Autre tribunal Autre chambre"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Vallese Altro tribunale Altro camera"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "KGVS A1 Oeffentliches Recht ordentlich"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "A1 11 173 und A1 11 186         URTEIL VOM 4. JULI 2012      Kantonsgericht Wallis   Öffentlichrechtliche Abteilung      Es wirken mit: Richter Jean-Pierre Zufferey, Präsident, Jean-Bernard Fournier und   Thomas Brunner sowie Gerichtsschreiber Paul Constantin      in Sachen   Verwaltungsgerichtsbeschwerden   der      U___________, vertreten durch den einzelzeichnungsberechtigten A___________,   dieser vertreten durch Rechtsanwalt B___________      und der      V___________, vertreten durch C___________,   W___________, vertreten durch D___________,   X___"}], "ScrapyJob": "446973/52/2024", "Zeit UTC": "21.01.2026 02:09:23", "Checksum": "ec83aaa299e696bde4685fd37d809ea2", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wallis Sonstiges Gericht Sonstige Kammer 04.07.2012 A1 11 186\nRegeste:\nA1 11 173 und A1 11 186         URTEIL VOM 4. JULI 2012      Kantonsgericht Wallis   Öffentlichrechtliche Abteilung      Es wirken mit: Richter Jean-Pierre Zufferey, Präsident, Jean-Bernard Fournier und   Thomas Brunner sowie Gerichtsschreiber Paul Constantin      in Sachen   Verwaltungsgerichtsbeschwerden   der      U___________, vertreten durch den einzelzeichnungsberechtigten A___________,   dieser vertreten durch Rechtsanwalt B___________      und der      V___________, vertreten durch C___________,   W___________, vertreten durch D___________,   X___\n\nim Berggebiet eignen, sollen gefördert und der Roggen als gesundes Nahrungsmittel positioniert werden.\nDie L___________ will den Touristen Einblick in Anbau und Verarbeitung eines traditionellen\nNahrungsmittels ermöglichen.\nDazu plant die Stiftung den Ausbau des seit über 20 Jahren in M___________ geführten Sortengartens,\nden Aufbau eines Angebotes im Agrotourismus und die Erstellung einer Bäckerei, der L___________ in\nM___________.\nVom Projekt direkt betroffen sind die Landwirtschaftsbetriebe in der Region, die Bioroggen produzieren,\ndie O___________ als Lagerunternehmen und die P___________. Die Trägerschaft hat bereits mit 5\nBiobauern, der P___________ und der O___________ Vorverträge für die Produktion, Verarbeitung,\nLagerung und Lieferung von Bioroggen abgeschlossen. Gemäss Businessplan des Teilprojektes\nL___________ soll die Anbaufläche des Bioroggens von anfänglich 15 Hektaren kontinuierlich auf\n21 Hektaren gesteigert werden, was einer Produktion von 118'000 bis 172'000 Stück Bioroggenbroten à\n500 g entspreche.\nDer von der Gesamtprojektleitung des Regionalprojektes I___________ bereinigte Kostenvoranschlag\ngeht von Investitionen in der Grössenordnung von 1.5 Mio. Franken aus für die neu zu erstellende\nBäckerei L___________ in M___________. Die Trägerschaft rechnet mit einer jährlichen Wertschöpfung\nvon 540'000.-- Franken.“\n\nB. Gegen das Teilpojekt „L___________“ sprachen die U___________, die\nV___________, die W___________ und der X___________ fristgerecht ein. Am\n24. Juni 2011 wies der Staatsrat als zuständige Behörde über die nicht erledigten\nEinsprachen im Plangenehmigungsverfahren die Einsprachen unter Einhaltung\nnachstehender Projektauflagen (Ziffn. 2 – 4 des Dispositivs im Staatsratsentscheid) ab:\n\n2. Das Teilprojekt L___________ hat folgende Auflagen zu erfüllen:\na. Die Produktion der L___________ ist auf 100 % Bio-Endprodukte beschränkt, die aus reinem Bio-\nRoggen hergestellt werden.\nb. Die effektive Roggenbrot-Produktion wird kontingentiert auf die Verarbeitung der bisher freien Bio-\nRoggenmenge von 30 Tonnen pro Jahr.\nDiese Menge kann um maximal 20 Tonnen angehoben werden auf insgesamt 50 Tonnen pro Jahr,\nwenn die fünf Vertragspartner, mit denen bereits Liefer-Vorverträge abgeschlossen wurden, bereit\nsind, ihre Bio-Roggenproduktion um diese Menge zu erhöhen. Eine zusätzliche Erhöhung der\nProduktionsmenge kann auch künftig nur mit Bio-Roggen erfolgen, der auf Flächen angebaut wird,\nauf denen bisher kein AOC-Roggen produziert wurde.\nc. Mit Ausnahme von M___________ werden keine neuen Verkaufslokalitäten in der Region eröffnet\nund geführt.\n\n3. Das Teilprojekt „L___________“ in M___________ wird dem Grossen Rat im Rahmen des\nRegionalprojektes I___________ zur Genehmigung und Subventionierung beantragt unter Vorbehalt\nder letztinstanzlichen Ablehnung der Einsprachen und der unter Punkt 2 genannten Auflagen.\nIm Falle eines erfolgreichen Rekurses gegen diesen Entscheid wird der Bereich Roggen mit dem\nTeilprojekt L___________ und Agrotourismus in M___________ ersatzlos aus dem Regionalprojekt\nentlassen.\n-4-\n\n4. Weitere Bedingungen:\na. Mit dem Bau darf erst begonnen und Anschaffungen dürfen erst getätigt werden, wenn der\nvorliegende Entscheid und der Hauptentscheid zum regionalen Entwicklungsprojekt I___________\nrechtskräftig verfügt sind und die zuständige kantonale Behörde die entsprechende Bewilligung\nerteilt hat.\nb. Die Annahme der Subventionen verpflichtet zur Einhaltung der Bedingungen, zur Nutzung und\nBewirtschaftung, zum Unterhalt des Werkes sowie zur Rückerstattung der Subventionen bei\nZweckentfremdung oder Vernachlässigung der Bewirtschaftung und des Unterhaltes während 20\nJahren, gerechnet ab dem Datum der Schlusszahlung der Bundessubventionen.\nc. Die Arbeiten stehen unter der Oberaufsicht der Dienststelle für Landwirtschaft – Amt für\nStrukturverbesserungen.\nd. Das Amt für Strukturverbesserungen wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses\nbetraut.\n\nC. Gegen diesen Entscheid reichten die U___________ (A1 11 173;\nBeschwerdeführerin 1) am 11. August 2011 sowie die V___________, die\nW___________ und die X___________ (A1 11 186; Beschwerdeführer 2) am\n8. September 2011 bei der öffentlichrechtlichen Abteilung des Kantonsgerichts\nVerwaltungsgerichtsbeschwerden ein, mit den Rechtsbegehren, die Beschwerden\ngutzuheissen, den angefochtenen Entscheid des Staatsrates aufzuheben, ihnen als\nBeschwerdeführer eine angemessene Parteientschädigung zuzusprechen und die\nKosten dem Beschwerdegegner resp. dem Staat aufzuerlegen.\n\nD. Am 16. September 2011 beschloss der Grosse Rat, das I___________ in seinem\nvollen Umfang zu genehmigen. Vorbehalten blieben allfällige Gerichtsentscheide\ngegen einzelne Teilprojekte sowie die Redimensionierung des Teilprojekts\n„L___________“ in M___________. Für die etappenweise Realisierung des\nI___________ sprach der Grosse Rat einen Rahmenkredit von Fr. 16 995 600.--\n(Kantonsbeitrag: Fr. 6 169 000.--; Bundesbeitrag: Fr. 6 826 600.-- und Agrarkredit von\nFr. 4 000 000.--; Preisbasis 2010) mit einer maximalen Laufzeit von sechs Jahren\n(Amtsblatt Nr. xxx vom xxxxx).\n\n"}