(…) 6. Schliesslich stellt der Beschwerdeführer auch die Gemeinderechnung in Frage: Er zieht in Zweifel, ob im ausgewiesenen Kultusaufwand wirklich der gesamte Aufwand enthalten ist, welcher seitens der Gemeinde für die Kirche geleistet wird (Replik des Beschwerdeführers vom 30. November 2011 Ziff. 1). In die gleiche Richtung zielt das wiederholt geäusserte Misstrauen, ob nicht in verschiedenen Positionen, die unter dem allgemeinen Gemeindeaufwand rangieren, verdeckter Aufwand für die Kirche enthalten sein könnte.