390, S. 8 der Gemeinderechnung 2009). 4.2 Die Finanzierung der Gemeindebeiträge an die Pfarreien erfolgt entweder über den Gemeindevoranschlag oder über die Kultussteuer (Art. 13 f. GVKS). Eine Kultussteuer im Sinne von Art. 14 GVKS erheben nur wenige von insgesamt 141 Gemeinden im Kanton Wallis, nämlich Savièse, Sitten, Törbel, Vouvry und einige Gemeinden des Eifischtals. In allen übrigen Gemeinden des Kantons kommt Art. 13 GVKS zur Anwendung: Der Gemeinderat setzt im jährlichen Voranschlag den Gemeindebeitrag an die Pfarrei fest (Art. 13 Abs. 1 GVKS).