werden: Der Bauentscheid der Beschwerdeführerin vom 24. August 2010 enthält eine korrekte Rechtsmittelbelehrung. Die konkrete Massnahme, die der Pflichtige zur Herbeiführung des rechtmässigen Zustandes zu treffen hat (lit. a), kann die Beschwerdeführerin erst anordnen, nachdem ihr die anbegehrten Baupläne in Bezug auf die Rückversetzung der Dachlukarne und in Bezug auf die Aufschüttung der Umgebung eingereicht worden sind. Erst zu jenem Zeitpunkt wird die Beschwerdeführerin darüber entscheiden können, inwiefern die eingereichten Baupläne bewilligungsfähig sind und für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes gebraucht werden können.