einzureichen, weil die Aufschüttungen, wie sie in der Verfügung der Beschwerdeführerin vom 24. August 2010 vorgesehen sind, nicht übereinstimmen mit dem Terrainverlauf, wie er in den Plänen des Baugesuchs vom 15. März 2004 eingezeichnet war. Den Massaufnahmen des Geometers vom 1. Mai 2007, welche die Beschwerdeführerin ihrer Verfügung vom 24. August 2010 beigelegt hat, können diese Differenzen entnommen werden: Der bewilligte Terrainverlauf ist grün und jener Verlauf, der auf Grund der Gebäudehöhe zu respektieren wäre, ist rot eingezeichnet.