versetzung der vorderen Dachlukarne im östlichen Dach. Weder für die Dachlukarne an und für sich noch für deren Rückversetzung hat der Bauherr jemals Baupläne eingereicht. Damit die Dachlukarne jedoch im Rahmen des nachträglichen Baubewilligungsverfahrens genehmigt werden kann, hat der Bauherr ebendiese detaillierten Ausführungspläne zu hinterlegen.