arbeiten beantragte. Nach einem mehrjährigen Verfahren bewilligte die Gemeinde im Jahre 2010 das Abänderungsgesuch des Bauherrn, mit Ausnahme der Umgebung und der vorderen Lukarne im östlichen Dach. Für die nicht bewilligte Umgebung und Lukarne verlangte die Gemeinde die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes und zu diesem Zweck die Hinterlegung von Ausführungsplänen.