Die Gemeinde hat dem Bauherrn im Jahre 2004 die Bewilligung für den Bau eines Mehrfamilienhauses erteilt. Im Jahre 2005 reichte der Bauherr ein Abänderungsgesuch ein, mit dem er insbesondere die Verkleinerung des Dachaufbaus, die Erstellung einer Schlepplukarne, die Vergrösserung der Balkone, das Anbringen von Vordächern an der Nord- und Südfassade sowie die Durchführung von Umgebungs- RVJ / ZWR 2014 19