Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes - Wird in einer Verfügung zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes nicht der klassische Bauabschlag (mithin der Rückbau), sondern die Rückversetzung einer umstrittenen Dachlukarne angeordnet, so kann der Bauherr dazu verpflichtet werden, detaillierte Ausführungspläne zu hinterlegen. Dasselbe gilt in Bezug auf Terrainaufschüttungen, welche die Gemeinde in ihrer Verfügung zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes vorschreibt. -