{"Signatur": "VS_BZG_999", "Spider": "VS_Gerichte", "Datum": "2012-06-22", "PDF": {"Datei": "VS_Gerichte/VS_BZG_999_A1-11-178_2012-06-22.pdf", "URL": "https://api-justsearche.vs.ch/api/documents/6a8e636fc21be003114d17d39ab360c8/file/", "Checksum": "1e9214e124932de97ea6c01f55a74abd"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["A1 11 178"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wallis Sonstiges Gericht Sonstige Kammer 22.06.2012 A1 11 178"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Valais Autre tribunal Autre chambre 22.06.2012 A1 11 178"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Vallese Altro tribunale Altro camera 22.06.2012 A1 11 178"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wallis Sonstiges Gericht Sonstige Kammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Valais Autre tribunal Autre chambre"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Vallese Altro tribunale Altro camera"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "KGVS A1 Oeffentliches Recht ordentlich"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "18   RVJ / ZWR 2014   Bauwesen – KGE (öffentlichrechtliche Abteilung) A1 11 178 vom   22. Juni 2012   Gesuch um Abänderung einer Baubewilligung im Nachvollzugs-  verfahren; Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes   - Wird in einer Verfügung zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes nicht   der klassische Bauabschlag (mithin der Rückbau), sondern die Rückversetzung einer   umstrittenen Dachlukarne angeordnet, so kann der Bauherr dazu verpflichtet werden,   detaillierte Ausführungspläne zu hinterlegen. Dasselbe gilt in Bezug auf Terrainauf-  schüttungen, welche die Gemeinde in ihrer Verfügung zur Wiederherstellung des   rechtmässigen Zustandes vorschreibt.   - In Anwendung des Störerprinzips ist der Bauherr als Verhaltensstörer zu quali-  fizieren, da er den polizeiwidrigen Zustand (eine formell und materiell rechtswidrige   Baute wegen Missachtung der Baubewilligung) geschaffen hat. Die Stockwerk-  eigentümer, welche die umstrittenen Wohnungen zwischenzeitlich erworben haben,   gelten als Zustandsstörer, da sie über die Sache, welche den ordnungswidrigen   Zustand bewirkt, die rechtliche und tatsächliche Gewalt haben.   - Die Gemeinde hat an den Bauherrn eine Vollstreckungsverfügung und an die Stock-  werkeigentümer eine Duldungsverfügung zu adressieren.   Demande de modification d’une autorisation de construire déposée a   posteriori"}], "ScrapyJob": "446973/52/2024", "Zeit UTC": "21.01.2026 02:08:06", "Checksum": "846de2128d29f16b8a7ab3a0f9e2924d", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wallis Sonstiges Gericht Sonstige Kammer 22.06.2012 A1 11 178\nRegeste:\n18   RVJ / ZWR 2014   Bauwesen – KGE (öffentlichrechtliche Abteilung) A1 11 178 vom   22. Juni 2012   Gesuch um Abänderung einer Baubewilligung im Nachvollzugs-  verfahren; Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes   - Wird in einer Verfügung zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes nicht   der klassische Bauabschlag (mithin der Rückbau), sondern die Rückversetzung einer   umstrittenen Dachlukarne angeordnet, so kann der Bauherr dazu verpflichtet werden,   detaillierte Ausführungspläne zu hinterlegen. Dasselbe gilt in Bezug auf Terrainauf-  schüttungen, welche die Gemeinde in ihrer Verfügung zur Wiederherstellung des   rechtmässigen Zustandes vorschreibt.   - In Anwendung des Störerprinzips ist der Bauherr als Verhaltensstörer zu quali-  fizieren, da er den polizeiwidrigen Zustand (eine formell und materiell rechtswidrige   Baute wegen Missachtung der Baubewilligung) geschaffen hat. Die Stockwerk-  eigentümer, welche die umstrittenen Wohnungen zwischenzeitlich erworben haben,   gelten als Zustandsstörer, da sie über die Sache, welche den ordnungswidrigen   Zustand bewirkt, die rechtliche und tatsächliche Gewalt haben.   - Die Gemeinde hat an den Bauherrn eine Vollstreckungsverfügung und an die Stock-  werkeigentümer eine Duldungsverfügung zu adressieren.   Demande de modification d’une autorisation de construire déposée a   posteriori\n\n18 RVJ / ZWR 2014\n\nBauwesen – KGE (öffentlichrechtliche Abteilung) A1 11 178 vom\n22. Juni 2012\nGesuch um Abänderung einer Baubewilligung im Nachvollzugsverfahren; Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes\n- Wird in einer Verfügung zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes nicht\nder klassische Bauabschlag (mithin der Rückbau), sondern die Rückversetzung einer\numstrittenen Dachlukarne angeordnet, so kann der Bauherr dazu verpflichtet werden,\ndetaillierte Ausführungspläne zu hinterlegen. Dasselbe gilt in Bezug auf Terrainaufschüttungen, welche die Gemeinde in ihrer Verfügung zur Wiederherstellung des\nrechtmässigen Zustandes vorschreibt.\n- In Anwendung des Störerprinzips ist der Bauherr als Verhaltensstörer zu qualifizieren, da er den polizeiwidrigen Zustand (eine formell und materiell rechtswidrige\nBaute wegen Missachtung der Baubewilligung) geschaffen hat. Die Stockwerkeigentümer, welche die umstrittenen Wohnungen zwischenzeitlich erworben haben,\ngelten als Zustandsstörer, da sie über die Sache, welche den ordnungswidrigen\nZustand bewirkt, die rechtliche und tatsächliche Gewalt haben.\n- Die Gemeinde hat an den Bauherrn eine Vollstreckungsverfügung und an die Stockwerkeigentümer eine Duldungsverfügung zu adressieren.\n\nDemande de modification d’une autorisation de construire déposée a\nposteriori; remise en état des lieux conforme au droit\n- Lorsqu’une décision de remise en état des lieux n’ordonne pas la simple démolition,\nmais le déplacement d’une lucarne aménagée sur la toiture, le maître de l’ouvrage\npeut être requis de déposer des plans d’exécution détaillés. Cela vaut également\npour des remblais dont la commune ordonne la remise en état.\n- Le maître de l'ouvrage qui s’est écarté du permis de bâtir en réalisant une construction formellement et matériellement contraire au droit est considéré comme perturbateur par comportement. Les propriétaires de parts d’étage qui, entre-temps, ont\nacquis les appartements en cause et ont un pouvoir de fait et de droit sur la chose à\nl’origine de l'état irrégulier sont considérés comme perturbateurs par situation.\n- La commune doit obliger le maître de l’ouvrage à exécuter les travaux de remise en\nétat et les propriétaires de parts d’étage à tolérer lesdits travaux.\n\nGekürzter Sachverhalt\n\nDie Gemeinde hat dem Bauherrn im Jahre 2004 die Bewilligung für\nden Bau eines Mehrfamilienhauses erteilt. Im Jahre 2005 reichte der\nBauherr ein Abänderungsgesuch ein, mit dem er insbesondere die\nVerkleinerung des Dachaufbaus, die Erstellung einer Schlepplukarne,\ndie Vergrösserung der Balkone, das Anbringen von Vordächern an\nder Nord- und Südfassade sowie die Durchführung von Umgebungs-\nRVJ / ZWR 2014 19\n\narbeiten beantragte. Nach einem mehrjährigen Verfahren bewilligte\ndie Gemeinde im Jahre 2010 das Abänderungsgesuch des Bauherrn,\nmit Ausnahme der Umgebung und der vorderen Lukarne im östlichen\nDach. Für die nicht bewilligte Umgebung und Lukarne verlangte die\nGemeinde die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes und\nzu diesem Zweck die Hinterlegung von Ausführungsplänen.\n\n"}