Damit treten sie jedoch in direkte Konkurrenz zu den Beschwerde führenden Bäckereien, die ihr AOC-Roggenbrot und andere Roggenprodukte auf demselben Markt anbieten. Dass der Absatzmarkt und damit der Kundenkreis für beide Roggenbrote und andere Roggenprodukte offensichtlich derselbe ist, ergibt sich auch klar aus dem Businessplan des Teilprojekts „Zälgbeck“. Wegen des in Art. 13 SVV enthaltenen Konkurrenzverbots darf die umstrittene Investitionshilfe nicht gewährt werden.