Angebracht sei noch der Hinweis, dass der Gesetzgeber in Art. 13 SVV nicht den Begriff gleich (frz.: identique), sondern den Begriff gleichwertig (frz.: équivalent) verwendet. Schon daraus erhellt, dass auch unterschiedliche Produkte gleichwertig sein können. 7. Art. 13 SVV kennt als weiteren Anknüpfungspunkt das Einzugsgebiet. Nimmt man vorliegend als Einzugsgebiet bloss die Region Leuk-Raron, finden sich hier bereits mehrere Bäckereien, darunter insbesondere auch die bestehenden Geschäftsbetriebe der beiden Beschwerdeführer X. und Y. in Leukerbad.