10 Pflichtenheft „Walliser Roggenbrot“ hohe Anforderungen gestellt. Ob allenfalls deswegen im Endprodukt überhaupt Unterschiede feststellbar sein werden, kann offen bleiben, weil diese rein geschmacklicher Art wären und auf die Qualität des Roggenbrots keinen Einfluss nehmen würden. Das Gesagte gilt auch für die Getreidezusammensetzung beider Roggenbrote. Während das Bio-Roggenbrot aus 100 % Bio-Roggen sein soll, beträgt der Roggen- Anteil gemäss Art. 6 Pflichtenheft „Walliser Roggenbrot“ beim AOC- Roggenbrot mindestens 90 % und der Weizenanteil höchstens 10 %. Dieser relativ geringe Weizenanteil führt nach Ansicht des Gerichts jedenfalls nicht zu einer relevanten Qualitätseinbusse.