Wachstumsregulatoren, Fungiziden, chemisch-synthetischen Stimulatoren der natürlichen Abwehrkräfte und Insektiziden verzichtet. (Art. 55 der Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft vom 7. Dezember 1998 (Direktzahlungsverordnung, DZV; SR 910.13). Herbizide sind jedoch erlaubt. 6.2.3 Der Biologische Anbau (BIO) ist die konsequenteste umweltschonende Produktionsform. Im Gegensatz zur ÖLN-Produktion ist der Einsatz von chemisch-synthetischem Dünger und Pflanzenschutzmitteln vollständig verboten. Die Unkrautbekämpfung wird z.B. wie früher mit dem Ackerstriegel (Gerät zur mechanischen Unkrautbekämpfung) oder von Hand durchgeführt.