Sie anerkennt zwar die Konkurrenzsituation zwischen den bereits bestehenden Bäckereien der Beschwerdeführer und der von den Beschwerdegegnern projektierten. Sie versuchte dann in der Folge, diese mittels Auflagen zu entschärfen und beantragte schliesslich dem Grossen Rat die Gewährung der Investitionshilfe, was dieser unter Vorbehalt allfälliger Gerichtsentscheide betreffend das Teilprojekt „Zälgbeck“ am 16. September 2011 beschloss. Es gilt nun zu prüfen, ob mit der umstrittenen Investitionshilfe und den zusätzlich vom Staatsrat angeordneten Auflagen Art. 13 SVV verletzt wird.