Damit soll, wie auch dem Titel zu dieser Bestimmung entnommen werden kann, die Konkurrenzierung von Unternehmen verhindert werden. Die Beschwerdeführer machen die Verletzung dieser Bestimmung geltend, weil sie ihrer Ansicht nach in ihren bereits bestehenden Betrieben gleichwertige Roggenprodukte (insbesondere das Walliser AOC-Roggenbrot) wie die Beschwerdegegner herstellen würden und daher letzteren keine Investitionshilfe gewährt werden dürfe. 5.1 Wie dem sich in den Akten befindenden „Businessplan Planungsphase von AGRO