62 RVJ / ZVR 2013 Subventionen Subventions KGE A1 11 173 vom 4. Juli 2012 Keine Konkurrenzierung von Unternehmen - Gemäss eidgenössischer Strukturverbesserungsverordnung werden Investitionshilfen an Projekte nur gewährt, wenn im Einzugsgebiet keine bestehenden Unternehmen die vorgesehene Aufgabe gleichwertig erfüllen oder eine gleichwertige Dienstleistung erbringen. Ref. CH: Art. 93 Abs. 1 lit. c LwG, Art. 13 Abs. 1 SVV Ref. VS: -